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Niederösterreich

Büro St. Pölten

Unterwagramerstraße 101
3108 St. Pölten-Wagram
+43 2742 252351
+43 664 3120341
Vorarlberg

Büro Bregenz

Belruptstraße 59
Top 24 / 7. Stock
6900 Bregenz
+43 664 3120341
BM Ing. Heinz Hausmann Fischer
BM Ing. Heinz Hausmann-Fischer

Allgem. beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger

Fachgebiet Hochbau

Der allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige in Österreich

Beim Hauptverband der Gerichtssachverständigen sind alle gerichtlichen Sachverständigen aus allen Fachgebieten und aus ganz Österreich in einer aktuellen Auflistung erfasst und einsehbar.

Durch die Standesregeln werden die allgemeinen Verhaltensgrundsätze für alle Gerichtssachverständigen festgelegt, anerkannt durch jeden einzelnen Sachverständigen mittels Sachverständigeneid. Diese Standespflichten gelten bei allen Tätigkeiten als Sachverständiger, sowohl für die Arbeit an Gerichtsgutachten als auch für Privatgutachten.

Somit ist der gerichtliche Sachverständige als unabhängiges Hilfsorgan des Gerichtes und für alle anderen Klienten verpflichtet, seine Tätigkeit als Sachverständiger objektiv und unparteilich, als auch nach bestem Wissen und Gewissen, sowie nach den Regeln der Wissenschaft und Technik, innerhalb seines Fachgebietes durchzuführen.

Allen Klienten gegenüber ist der gerichtliche Sachverständige weiters verpflichtet, über seine Sachverständigentätigkeit strengste Verschwiegenheit zu wahren.

Daher stellt die Tätigkeit als gerichtlicher Sachverständiger einerseits hohe Anforderungen an jeden Sachverständigen und gewährleistet diese Sachverständigenfunktion andererseits für die Klienten ein hohes Maß an Achtung und Vertrauen, im Sinne der Standesregeln.

Ebenso ist der gerichtliche Sachverständige zu ständiger Weiterbildung in seinem Fachgebiet verpflichtet.

Zusammenfassend gilt der gerichtliche Sachverständige somit als Experte in seinem Fachgebiet, wo Sie mit "Ihren Problemen" eine kompetente und objektiv-unparteiliche Beratung erhalten.

Sachverständiger in Österreich

  • Wie wird man SV?
  • Status Gericht - Privat
  • Nutzen für Klienten

Wie wird man Sachverständiger?

Erforderlich dazu ist eine Grundausbildung mit entsprechendem Abschluss, beispielhaft Baumeister und/oder Ziviltechniker sowie Berufspraxis!

Mit diesen Voraussetzungen ist es möglich, beim Landesgericht seines Hauptwohnsitzes vorstellig zu werden und dort bei Gerichtspräsident/in anzufragen, ob Bedarf für SV aus dem Fachgebiet besteht! Wenn ja, sind umfangreiche Unterlagen an das Landesgericht vorzulegen, es erfolgt eine Prüfung und ja-nein-Rückantwort dazu!

In weiterer Folge wird vom Hauptverband der Sachverständigen angeboten, ein Seminar zu besuchen, betreffend Grundlagen und umfassender Informationen zur Sachverständigen-Tätigkeit, dieses dient auch als Vorbereitung für die Anhörung, welche beim Hauptverband der Sachverständigen in 1010 Wien stattfindet! Nach bestandener Anhörung erfolgt die Eintragung in die SDG-Liste, wo alle Sachverständigen nach Fachgebiet und Büro-Standort erfasst sind, gleiches gilt für Dolmetscher!

Im weiteren SV-Tätigkeitsverlauf sind alle fünf Jahre Rezertifizierungen durch die einzelnen SV’s eigenverantwortlich beim jeweiligen Landesgericht durchzuführen, ansonsten erlischt die SV-Befugnis!

Der Status Gericht – Privat

Erfolgt die Beauftragung gegenüber SV durch Gericht, so arbeitet der SV als Gerichtssachverständiger bzw. durch Private, so arbeitet der SV als Privatgutachter!

Egal, ob durch Gericht bzw. durch Private beauftragt, hat der SV nach den Standesregeln mit gleicher Sorgfalt in beiden Fällen zu arbeiten!

Der Nutzen für Klienten bei Problemen!

Der SV ist verpflichtet nach den Standesregeln und allgemeinen Verhaltensgrundsätzen, objektiv und unparteilich, nach bestem Wissen und Gewissen, sowie nach den Regeln der Wissenschaft und Technik, innerhalb seines Fachgebietes als Gerichtsgutachter und/oder Privatgutachter die Sachen für Gericht und Private durchzuführen!

Fachgebiet-Tätigkeiten

SV-Beratung zu Hochbau-Projekten in technisch-rechtlicher und organisatorischer Hinsicht, von Planung über Baureifmachung und Baudurchführung bei Neu- und Zubauten sowie bei baulichen Abänderungen von Bestandsobjekten als auch bei funktional-thermischen Gebäudesanierungen.

Tätigkeiten im Fachgebiet Hochbau
  • Abrechnungsüberprüfung - Handwerkerrechnungen
  • Beweissicherung
  • Bauzustandsfeststellung
  • Schadensbegutachtung
  • Baufortschrittskontrollen
  • Bewertungsgutachten
  • Parifizierungen - Nutzwertgutachten
  • Konsulententätigkeit für Gemeinden und Baubehörden

Leistungen eines Sachverständigen

Beratungen
  • Neubauten
  • Bauliche Abänderungen
  • Zubauten
  • Sanierungen
  • Historische Gebäude
Neubauten

Neubauten

Bieten die Bauherrn-Chance, durch Experten ganz individuelle Projekte zu planen und errichten zu lassen, abgestimmt auf die Wünsche hinsichtlich Funktion und Lebensweise als auch Architektur-Erscheinungsbild!

Bauliche Abänderungen

Erfordern ein hohes Maß an Wissen des Experten, damit Alt & Neu sowohl technisch-funktional als auch optisch ein gutes Projekt ergeben, mit zeitgemäßem Architektur-Erscheinungsbild sowie Nachhaltigkeit!

Zubauten

Zubauten

Erfolgen zwecks Vergrößerung von Wohnraum-Bereichen oder sonstigen Bereichen bei Bestandsobjekten, wenn Familien größer werden oder sich die Lebensumstände ändern.

Sanierungen

Sanierungen

Darunter versteht man Baumaßnahmen von Instandsetzung und Kleinreparaturen beginnend bis zur Generalsanierung von Bestandsobjekten!

Bei Generalsanierungen werden auch die Grundrisse hinsichtlich Funktion entsprechend angepasst, ebenso gesamte Haustechnik und Innenausstattung, als auch Fassadengestaltung!

Historische Gebäude

Bei allen baulichen Abänderungen ist das Bundesdenkmalamt einzubeziehen, dieses hat ein gewisses Mitspracherecht in allen Belangen der Planung und Umsetzung der einzelnen Baumaßnahmen, damit die historische Bausubstanz dem Wesen nach erhalten bleibt!

Historische Gebäude
  • An- und Verkauf von Liegenschaften
  • Bewertungen
  • Feststellung IST-Zustand
  • Beweissicherung
An- und Verkauf

An- und Verkauf von Liegenschaften

Dabei handelt es sich um rechtlich und bautechnisch heikle Angelegenheiten, wo die Abhandlung nur unter Beiziehung von Experten erfolgen sollte, damit in diesen Angelegenheiten möglichst keine Überraschungen und Haftungen für die Vertragsparteien entstehen!

Bewertungen

Darunter versteht man die Berechnung eines Sachwertes (beispielhaft bei Ein- und Zweifamilienhäusern) oder eines Ertragswertes (bei Mehrparteienhäuser-Zinshäusern) zum Bewertungszeitpunkt, damit der Eigentümer in Form eines Bewertungsgutachtens darüber eine Expertise vorliegen hat.

Bewertungen

Feststellung IST-Zustand

Dient zur Absicherung eines Bauzustandes bzw. Baufortschrittes zum Zeitpunkt der Befundung, bestehend aus Beschreibung und Fotodokumentation.

Beweissicherung

Ist im allgemeinen erforderlich, wenn Baumaßnahmen erfolgen, welche Beeinträchtigungen-Beschädigungen von Bestandsobjekten auf Nachbargrundstücken verursachen könnten!

Schäden
  • Brand
  • Wasser
  • Sturm
  • Sonstige

Brand

Hier kommen in der Regel, je nach Objektgröße und Schadenumfang, speziell geschulte Brandschutz-Ermittler zum Einsatz!

Wasser

Dies beginnt vom Leitungsschaden im Wohnhaus bzw. einer Wohnung und kann bis zum Hochwasser-Schaden (wie beispielhaft im September 2024) reichen, wo einzelne Objekte bzw. ganze Ortschaften unter Wasser gestanden sind!

Sturm

Dabei sind meistens die Dachgruppen von einzelnen Objekten betroffen bzw. Schäden an Gebäude-Außenhüllen durch fliegende Teile anderer Objekte verursacht!

Sonstiges

Beispielhaft zu nennen sind Grabungsarbeiten auf Straßen oder Nachbargrundstücken, wodurch bei angrenzenden bebauten Liegenschaften Schäden an den Bestandsobjekten entstehen!

Beurteilungen
  • Ausführung & Planung
  • Bauqualität
  • Bautoleranzen
Ausführung & Planung

Ausführung & Planung

Da Hochbau-Projekte in technisch-rechtlicher Hinsicht immer komplexer werden, kann die Beiziehung von Experten nur dringend empfohlen werden, damit beginnend von der Planungsphase über die Ausführung bis zur Fertigstellung eine ordnungsgemäß-gute Projektabwicklung gegeben ist!

Bauqualität

Gute Bauqualität kann bei allen Hochbau-Projekten nur durch Experten-Baubegleitung erzielt werden!

Bauqualität

Bautoleranzen

Sind in den ÖNORMEN und sonstigen technischen Regelwerken ersichtlich und zu entnehmen!

Kontakt

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Werte und treue Kund·innen!
Weihnachten

Auf diesem Wege wünschen wir euch besinnlich-frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Jahr 2026!

BM Ing. Heinz Hausmann-Fischer